Übungen im Labor für Instrumentenkunde

Internationale Zusammenarbeit der Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung (FKV)

Die Fakultät Kunststofftechnik und Vermessung baut kontinuierlich seine Aktivitäten auf internationaler Ebene aus. Durch Kooperationen mit Hochschulen in viele Länder der Welt werden Studierendenaustausch, Erfahrungs- und Wissenstransfer (z. B. Gastprofessuren) sowie internationale Forschungsvorhaben gefördert. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über das ERASMUS-Programm bzw. über Mittel, die die Hochschule für Maßnahmen der Internationalisierung bereitstellt. Oft lassen sich auch andere Förderprogramme und Stipendien nutzen, die dann eine gesonderte Beantragung erfordern.

Die Austauschmöglichkeiten lassen sich inhaltlich dem Studienbereich Geo (GEO) oder dem Bachelorstudiengang Kunststoff- und Elastomertechnik (BKE) zuordnen, sind aber grundsätzlich offen für alle Studierenden und Mitarbeiter:innen der Fakultät.

Aktuell kann die Fakultät FKV die folgenden ERASMUS-Partnerschaften nutzen:

  • Ukraine (GEO):  Ukraine-Lesya Ukrainka Volyn National University
  • Ukraine (GEO): Ukraine-Kyiv National University of Construction and Architecture
  • Russland (GEO): Russland-Ivanovo State Energy University
  • Russland (GEO): Russland-Ivanovo Staatliche Landwirtschaftliche Akademie nach Akademie D.K.Belyaeva benannt
  • Serbien (GEO): Serbien-University of Novi Sad
  • Ghana (GEO):  KAAF University College  
  • Ghana (GEO):  University of Cape Coast
  • Frankreich (KE): Frankreich-Université de Bordeaux
  • Spanien (KE): Spanien-Universitat de Girona 

Weitere Partnerschaften werden gepflegt mit:

  • Kolumbien (GEO): Kolumbien-Escuela Colombiana de Ingeniería Julio Garavito
  • China (Hochschulweit): China (VR)-Huzhou University
  • Japan (Hochschulweit): Japan-Bunka Gakuen University

Die Bewerbungen im ERASMUS-Programm laufen nach dem folgenden Schema ab:

1. Schritt: Bewerbung in der Fakultät

  1. Richten Sie ein Bewerbungsschreiben an den Auslandsbeauftragten Ihres Studiengangs mit dem folgenden Inhalt:
    • Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium
    • Bisherige akademische Leistung
    • Sonstige Kompetenzen sowie Engagement in Hochschule und Gesellschaft
    • Ggfls. Notenauszug, weitere Nachweise über Sprachkenntnisse, studentische Projekte im Fachbereich, soziales oder gesellschaftliches Engagement
  2. Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien. Diese Kriterien werden auch zur Auswahl für Erasmus+ Förderung angewandt:
    • Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium (bspw. nachgewiesen durch Motivationsschreiben)
    • Sonstige Kompetenzen sowie Engagement in Hochschule und Gesellschaft (bspw. nachgewiesen durch Motivationsschreiben oder weitere Nachweise (Sprachkenntnisse, studentische Projekte im Fachbereich o.ä.).
    • Akademische Leistung (bspw. nachgewiesen durch die Vorlage eines aktuellen Notenauszugs)

2. Schritt: Organisatorischer Teil und Bewerbung beim Hochschulservice Internationales der THWS

Bei Auswahl an der Fakultät melden sich Studierende (mit von der Fakultät gegengezeichneter Annahmeerklärung) bei MoveON an und geben damit Ihre Bewerbung beim Hochschulservice Internationales ab. 

Im Fall eines Auslandsaufenthalts an einer THWS-Partnerhochschule in einem Erasmus+ Programmland (Mitgliedstaaten der EU und sieben weitere Länder) stellt die Anmeldung über MoveON gleichzeitig die Bewerbung auf Erasmus+ Förderung dar.

  • Förderung durch Erasmus+ KA 103 (Studierendenmobilität mit Programmländern):
    Eine Erasmus+ Förderung für ein Studium an einer THWS-Partnerhochschule in einem Programmland (EU und weitere) kann erfolgen, wenn
    • die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien sowie zum Verfahren siehe oben)
    • die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
    • entsprechende Gelder vorhanden sind
  • Auch ein Praktikum in einem der Erasmus+ Programmländer kann mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden. Die Auswahlkriterien entsprechen den oben genannten. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Hochschulservice Internationales unter Bewerbung für Auslandspraktika.

Im Fall eines Auslandsaufenthalts an einer THWS-Partnerhochschule in allen anderen Ländern weltweit müssen Sie sich zusätzlich beim Hochschulservice Internationales bewerben, um finanzielle Förderung erhalten zu können.

  • Förderung durch Erasmus+ KA 107 (Studierendenmobilität mit Partnerländern):
    Eine Förderung durch Erasmus+ ist auch für ein Studium an THWS-Partnerhochschulen in bestimmten Partnerländern (non EU/weltweit) möglich. Eine Übersicht der verschiedenen Partnerhochschulen in Partnerländern finden Sie im Erasmus+ Bereich des Hochschulservice Internationales. Eine Förderung für ein Studium in Partnerländern kann erfolgen, wenn
    • die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien und zum Verfahren siehe oben)
    • die Voraussetzungen des jeweiligen Programms eingehalten werden und
    • entsprechende Gelder vorhanden sind
    • Zusätzliche Fördervoraussetzung für die Studierendenmobilität mit Partnerländern (Non-EU) ist es, dass Sie sich beim Hochschulservice Internationales auf Erasmus+ non-EU Förderung bewerben. Die  Bewerbungsschritte und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung finden Sie beim Hochschulservice Internationales unter Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Für Studienaufenthalte oder Praktika weltweit können Sie sich beim Hochschulservice Internationales der THWS neben der genannten Möglichkeit auf Erasmus+ Förderung (KA107) außerdem auf Förderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst oder des DAAD (PROMOS) bewerben. Das Antragsformular finden Sie ebenfalls beim Hochschulservice Internationales unter Finanzierungsmöglichkeiten.

Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Hochschulservice Internationales. Beachten Sie ferner die Hinweise des DAAD zu Stipendien und Finanzierung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Auslandsbeauftragten der Fakultät.

Auslandsbeauftragter der Fakultät

Prof. Dr. Ansgar Brunn