Photogrammetrische Erfassung einer Karosserie

Vermessung und Geoinformatik

Ablauf des Studiums

Der Studienverlaufsplan stellt eine Planungshilfe für die Studierenden dar. Er enthält Informationen über die Lehrveranstaltungen, die in dem jeweiligen Fachsemester zu absolvieren sind. Zudem kann die Art und Dauer der Modulprüfungen sowie die Festlegung der Prüfer, Zweitprüfer und der zu den Prüfungen zugelassenen Hilfsmitteln dem Studienverlaufsplan entnommen werden.
Studienverlaufsplan des Studiengangs Vermessung und Geoinformatik

Das Modulhandbuch beschreibt die zum Studiengang gehörenden Module. Dabei werden unter anderem der Umfang der Module, der/die verantwortlichen Dozenten, die zu erwerbenden Kompetenzen sowie (stichwortartig) Lehrinhalte gelistet.
Modulhandbuch des Studiengangs Vermessung und Geoinformatik (SPO 2019 und SPO 2023)

Praxissemester

Das praktische Studiensemester fällt in der Regel in das 5. Fachsemester. Es besteht aus einer 20-wöchigen zusammenhängenden Praxisphase außerhalb der Hochschule (Behörde, Ingenieurbüro, ÖbVI, GIS-Dienstleister usw.), einer zweiwöchigen Hauptvermessungsübung sowie praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen. Während der Praxisphase erhalten die Studierenden Einblicke in zentrale fachliche und betriebliche Verfahrens- und Arbeitsabläufe und erwerben die Kompetenz zur Planung, Durchführung und Dokumentation praktischer Arbeiten aus dem Bereich der Vermessung und/oder Geoinformatik.
Allgemeine Informationen
Ausbildungsplan für das praktische Studiensemester
Weitere Informationen zum Praxissemester (E-Learning@thws)

Rechtliche Grundlagen

Die Studien- und Prüfungsordnung regelt den Ablauf des Studiums für den Studiengang Bachelor der Vermessung und Geoinformatik. Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule (APO FHWS) vom 31. Juli 2012.
APO (Allgemeine Prüfungsordnung)
SPO (Bachelor, vom 26.07.2023, gültig ab Wintersemester 2023/2024)
SPO (Bachelor, vom 26.07.2019)