Photogrammetrische Auswertung an einem 3D-Monitor

Geovisualisierung

Ablauf des Studiums

ASIIN-Siegel zur Akkreditierung

Der Studienverlaufsplan stellt eine Planungshilfe für die Studierenden dar. Er enthält Informationen über die Lehrveranstaltungen, die in dem jeweiligen Fachsemester zu absolvieren sind. Zudem kann die Art und Dauer der Modulprüfungen sowie die Festlegung der Erst- und Zweitprüfenden und der zu den Prüfungen zugelassenen Hilfsmitteln dem Studienverlaufsplan entnommen werden.
Studienverlaufsplan des Studiengangs Geovisualisierung


Das Modulhandbuch beschreibt die zum Studiengang gehörenden Module. Dabei werden unter anderem der Umfang der Module, die verantwortlichen Dozierenden, die zu erwerbenden Kompetenzen sowie (stichwortartig) Lehrinhalte gelistet.
Modulhandbuch des Studiengangs Geovisualisierung (SPO 2021 und SPO 2023)
Modulhandbuch des Studiengangs Geovisualisierung (SPO 2019)

Praxissemester

Das praktische Studiensemester fällt in der Regel in das 5. Fachsemester. Es besteht aus einer 20-wöchigen zusammenhängenden Praxisphase außerhalb der Hochschule (Systemhaus, Planungsbüro, Behörde, GIS-Dienstleister usw.) sowie praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen. Während der Praxisphase erhalten die Studierenden Einblicke in zentrale fachliche und betriebliche Verfahrens- und Arbeitsabläufe und erwerben die Kompetenz zur Planung, Durchführung und Dokumentation praktischer Arbeiten aus dem Bereich der Geovisualisierung.
Allgemeine Informationen
Ausbildungsplan für das praktische Studiensemester
Weitere Informationen zum Praxissemester (E-Learning@thws)

Rechtliche Grundlagen

Die Studien- und Prüfungsordnung regelt den Ablauf des Studiums für den Studiengang Bachelor der Geovisualisierung. Sie dient der Ausfüllung und Ergänzung der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule (APO THWS) vom 26. April 2023.
Änderungssatzung APO vom 27. Mai 2025
APO THWS vom 26. April 2023
Änderungssatzung SPO BGV vom 09. Juli 2025
SPO BGV vom 11.10.2023, gültig ab WS 2023/24
Änderungssatzung SPO BGV vom 20.10.2021, gültig ab WS 2022/23
SPO BGV vom 26.07.2019